Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abziehbar sind.
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Steuern
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Neue BFH-Entscheidung zur Gewerbesteuer bei Werbeaufwendungen
Werbeaufwendungen und Gewerbesteuer – eine komplexe Beziehung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einer aktuellen Entscheidung (III R 36/22) erneut für Klarheit in einem komplexen Bereich des Steuerrechts gesorgt: der gewerbesteuerlichen Behandlung von...