Gerade in der „Corona-Zeit“ haben viele den Urlaub im rollenden Zuhause entdeckt. Nun werden die Wohnmobile in zeitlicher Nähe zur Anschaffung wieder verkauft. Das ruft den Fiskus auf den Plan.
Steuerliche Behandlung des Verkaufs von Luxus-Wohnmobilen
Sie überlegen, Ihr hochwertiges Wohnmobil zu verkaufen? Die steuerlichen Aspekte bei der Veräußerung von Privatvermögen sind ein komplexes Thema, besonders wenn es um teure Gebrauchsgegenstände geht. Hier fassen wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.
Privates Veräußerungsgeschäft und Spekulationsfrist
Grundsätzlich sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf des Wirtschaftsguts weniger als ein Jahr liegt (sogenannte Spekulationsfrist). Dieser Regelung unterliegen zum Beispiel Wertpapiere, Edelmetalle oder Kunstgegenstände.
Ausnahme: Gegenstände des täglichen Gebrauchs
Eine wichtige Ausnahme gilt für „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“. Die Veräußerung solcher Gegenstände ist auch innerhalb der Jahresfrist steuerfrei. Der Gesetzgeber hat diese Regelung geschaffen, um Gewinne aus dem Verkauf von Dingen, die typischerweise zur Nutzung und nicht zur Wertsteigerung angeschafft werden, von der Besteuerung auszunehmen.
Wohnmobil als „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“?
Die entscheidende Frage ist, ob ein Wohnmobil als „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ gilt. Der Begriff ist im Gesetz nicht explizit definiert. Die Finanzverwaltung hat in der Vergangenheit oft die Ansicht vertreten, dass ein Wohnmobil, insbesondere im hochpreisigen Segment, aufgrund seiner eingeschränkten Nutzung (z. B. nur für Reisen) nicht darunter fällt.
Ein kürzliches Urteil des Sächsischen Finanzgerichts (FG Sachsen, Az. 5 K 960/24) hat dieser Auffassung jedoch widersprochen. Das Gericht entschied, dass auch ein sehr teures Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs anzusehen ist, da es dem Wertverlust durch Nutzung unterliegt und nicht primär als Kapitalanlage gekauft wird. Die Finanzverwaltung hat gegen dieses Urteil allerdings Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. IX R 4/25). Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Fazit:
Aktuell gibt es keine abschließende Rechtssicherheit, ob der Gewinn aus dem Verkauf eines hochpreisigen Wohnmobils innerhalb eines Jahres steuerpflichtig ist oder nicht. Die Rechtsprechung tendiert dazu, auch ein teures Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs anzusehen, aber die endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofs steht noch aus.
Unsere Empfehlung:
Sollten Sie ein hochpreisiges Wohnmobil innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufen, empfehlen wir Ihnen, den erzielten Gewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben und unter Verweis auf das anhängige Revisionsverfahren Einspruch einzulegen. So halten Sie Ihren Bescheid offen und können von einer für Sie positiven Entscheidung des BFH profitieren.
Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.