Keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei bloßen Besuchsaufenthalten bei den Eltern

von | 18.02.2025

Keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei bloßen Besuchsaufenthalten bei den Eltern

Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 12. Juni 2024 (Az. 7 K 1568/22) entschieden, dass die Klägerin in den Streitjahren 2011 bis 2013 nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland war. Die Klägerin hatte ihren Wohnsitz auf einer spanischen Insel, während ihre Aufenthalte in der elterlichen Wohnung in Deutschland lediglich Besuchscharakter hatten.

Die Klägerin war in den Streitjahren überwiegend im Ausland tätig, unter anderem in Asien und auf einer südosteuropäischen Insel. Ihre Wohnung auf der spanischen Insel war vollständig eingerichtet und diente ihr als Hauptwohnsitz. In Deutschland war sie lediglich mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig.

Nach § 8 der Abgabenordnung (AO) setzt ein Wohnsitz voraus, dass eine Wohnung unter Umständen genutzt wird, die darauf schließen lassen, dass sie beibehalten und genutzt wird. Die elterliche Wohnung in Deutschland erfüllte diese Kriterien nicht, da sie ausschließlich von den Eltern genutzt wurde und der Klägerin nicht jederzeit zur Verfügung stand. Zudem hielt sich die Klägerin in keinem der Streitjahre länger als 40 Tage in Deutschland auf, was keinen gewöhnlichen Aufenthalt gemäß § 9 AO begründet.

Das Gericht stellte klar, dass der Wohnsitzbegriff an die tatsächliche Nutzung und nicht an subjektive Vorstellungen anknüpft. Die Nutzung der Wohnung muss über bloße Besuche oder kurzfristige Aufenthalte hinausgehen, was im Fall der Klägerin nicht gegeben war.