Investitionsabzugsbetrag: Steuern sparen, bevor Sie investieren
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist ein Planungsinstrument für kleine und mittlere Betriebe: Sie können einen Teil künftiger Investitionen bereits heute gewinnmindernd berücksichtigen – und damit Steuern früher reduzieren (Liquiditätseffekt).
Wer kann den IAB nutzen?
Voraussetzung ist u. a., dass der Gewinn im betreffenden Wirtschaftsjahr 200.000 € nicht übersteigt (maßgeblich: Gewinn vor IAB).
Außerdem gilt ein betriebsbezogener Höchstbetrag von insgesamt 200.000 € für „noch vorhandene“ IABs.
Für welche Investitionen ist der IAB gedacht?
Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (neu oder gebraucht), die innerhalb der dreijährigen Investitionsfrist angeschafft oder hergestellt werden. Immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. „klassische“ Software) sind grundsätzlich nicht begünstigt – Ausnahmen können bei sog. Trivialprogrammen greifen.
Wie hoch ist der Steuervorteil?
Der IAB kann bis zu 50 % der (tatsächlichen) begünstigten Aufwendungen abdecken. Erfolgt keine passende Investition, muss der IAB rückgängig gemacht werden.
Zusätzlich kann – bei erfüllten Voraussetzungen – eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % möglich sein (für begünstigte Anschaffungen ab 2024).
Kurze Praxis-Checkliste
- Investition konkret planen (Wirtschaftsgut, Zeitraum, Nutzung)
- Gewinngrenze und Höchstbetrag prüfen
- Fristen im Blick behalten (Investition innerhalb von 3 Jahren)
- E-Bilanz/Anlage EÜR: Angaben zu § 7g sind elektronisch zu übermitteln
Wenn Sie in den nächsten Jahren investieren möchten (Fahrzeuge, Maschinen, Ausstattung etc.), lohnt sich ein kurzer Check, ob und in welcher Höhe ein IAB sinnvoll ist – und wie Sie Fristen sowie Nachweispunkte sauber dokumentieren. Gern unterstützen wir bei der steuerlichen Planung und Umsetzung.