Lohnerhöhungen nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie 

von | 10.01.2025

Lohnerhöhungen nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie 

Neues Jahr, neue Regeln für die Gehaltsverhandlung 

Mit dem Jahreswechsel 2025 ist die Sonderregelung zur steuerfreien Inflationsausgleichsprämie ausgelaufen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich nun, wie sich dies auf ihre Gehaltsverhandlungen auswirkt. Können Lohnerhöhungen die weggefallene Prämie ersetzen, ohne dass steuerliche Nachteile entstehen? 

Das BMF gibt Entwarnung 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einer aktuellen Stellungnahme klargestellt: Lohnerhöhungen, die auf einer gesonderten Vereinbarung beruhen, sind unschädlich für die steuerliche Behandlung der zuvor gezahlten Inflationsausgleichsprämie. Auch wenn eine Lohnerhöhung zeitlich eng an die Zahlung der Prämie gekoppelt ist oder sogar mit ihr begründet wird, bleibt die Steuerbefreiung der Prämie erhalten. 

Was bedeutet das konkret? 

  • Keine rückwirkende Besteuerung: Auch wenn die Inflationsausgleichsprämie im vergangenen Jahr gezahlt wurde, sind nachträgliche Lohnerhöhungen nicht davon betroffen. 
  • Gesonderte Vereinbarung: Entscheidend ist, dass die Lohnerhöhung auf einer neuen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruht. 
  • Begründung unwichtig: Die Begründung für die Lohnerhöhung spielt keine Rolle. Auch wenn sie mit der Inflation begründet wird, bleibt die Steuerbefreiung der Prämie erhalten. 

Offizielle Informationen: 

Für detaillierte Informationen und weitere Fragen zur Inflationsausgleichsprämie empfehlen wir die offiziellen FAQ des Bundesfinanzministeriums: 

Fazit:  

Die klarstellenden Regelungen zur Lohnerhöhung und Inflationsausgleichsprämie bieten zwar Klarheit, dennoch empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung, um optimale Lösungen für die eigene Situation zu finden. 

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband, Mitteilung vom 08.01.2025 

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt diese nicht. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an uns.